Lesen Sie sich bitte vor der Anmeldung nachstehende Hinweise durch und beachten Sie folgende Startgeldstaffelung.

 

Stichtag

für Anmeldungen

Staffelwettbewerb

Männer

Frauen

Mixed

Senioren (Ü40)

Staffelwettbewerb

Jugend (U20)

Einzelwettbewerb

31. Juli

40 €

  25 €

  10 €

31. August

50 €

  30 €

  15 €

30. September

60 €

  35 €

  20 €

KEINE Nachmeldungen!

Die Anmeldung (mit Bankeinzug) muss spätestens zum Meldeschluss am 30. September erfolgen.

Es besteht keine Nachmeldemöglichkeit! 

Eine Staffel als solche kann, um Startgeld zu sparen, frühzeitig von dem Teamchef gemeldet werden. Dazu im Anmeldeformular den Button Staffelwettbewerb anklicken. Der Teamchef kann später selbst die Teilnehmer hinzufügen, ändern oder löschen. Dazu erhält er mit der Meldebestätigung einen Änderungslink. Jede Staffel gibt sich einen Staffelnamen. Starten mehrere Staffeln unter dem gleichen Vereinsnamen, wird dem Vereinsnamen jeweils eine Nummer 1, 2, 3 usw. angefügt. Am 30. September müssen alle Teilnehmer(innen) namentlich mit Jahrgang gemeldet sein.

Beachten Sie bitte die Jahrgangsbeschränkungen in den Wertungen. In der Wertung Mixed sind mindestens zwei weibliche Teilnehmerinnen gefordert. Möchte ein Duo in der Mixed-Wertung starten, reicht eine Läuferin. Siehe Menü Anmeldung-Wertungen. Gemäß DLO 2018 dürfen 10- und 11-Jährige höchstens 2 Runden, 12- und 13-jährige höchstens 3 Runden, 14- und 15-Jährige höchsten 5 Runden und 16- und 17-Jährige höchsten 12 Runden laufen.

Einzelmelder wählen im Anmeldeformular den Button Einzelwettbewerb.

Beachten Sie bitte den Haftungsausschluss unten!

Hier geht es zum Anmeldeformular!

 

Haftungsausschluss

Hinweis lt. Bundesdatenschutzgesetz: Ihre Daten werden maschinell gespeichert.

Der/Die Meldende nimmt nachfolgende Hinweise für alle von ihm Gemeldeten zur Kenntnis und willigt stellvertretend ein.

1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen.

Der Teilnehmer erklärt mit der Teilnahme, dass er für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und ihm der Gesundheitszustand durch einen Arzt als zur Teilnahme an dem Wettbewerb geeignet bestätigt wurde.

Für eine erste Einschätzung Ihres gesundheitlichen Risikos beim Sport können Sie den so genannten Persönlichen Aktivitäts- und Präventions-Screening-Test ausfüllen. Alle Teilnehmer werden gebeten diesen Gesundheitscheck “PAPS-Testzu machen. Er kann durch Anklicken hier geöffnet werden.

Die Teilnehmer(innen) sind im Rahmen des Sportversicherungsvertrages des Sportbundes Rheinland versichert. Die Teilnehmer(innen) nehmen auf eigenes Risiko an den Wettbewerben teil.

2. Die Haftung des Veranstalters für eigene Handlungen, sowie Handlungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

4. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen – Filme, Videokassetten etc. – ohne Vergütungsansprüche meinerseits vom Veranstalter genutzt und vom kooperierenden Sportfotodienst veröffentlicht und zum Verkauf angeboten werden dürfen.

5. Ich versichere, dass mein Geburtsdatum richtig ist und ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde. Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändere, insbesondere den Sponsorendruck unsichtbar oder unkenntlich mache.

6. Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt habe ich kein Anrecht auf Rückerstattung des Organisationsbeitrages.

7. Soweit Bestimmungen des Haftungsausschlusses ganz oder teilweise unwirksam sind, treten an deren Stelle die gesetzlichen Bestimmungen.

Die übrigen Bestimmungen des Haftungsausschlusses bleiben davon unberührt.